Flüssiggas-Behälter kaufen
*Optional werden Prüfungen angeboten:
Flüssiggas-Behälter mieten
Im Mietpreis enthalten:
Optional
Service für alle Kaufbehälter
Flüssiggasbehälter und Rohrleitungen bis zu den angeschlossenen Verbrauchsgeräten müssen nach gesetztlichen Vorschriften wiederkehrend geprüft werden. Bewahren Sie stets alle Prüfbelege beginnend mit der Einlagerung oder Aufstellung des Behälters vollständig auf.
Nur nachweislich geprüfte Anlagen dürfen mit Flüssiggas beliefert werden.
oberirdische Behälter
Äußere Prüfung
2-jährige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person
Innere Prüfung
10-jährige Prüfung durch ZÜS (TÜV oder Dekra)
Prüfung Rohrleitung
10-jährige Prüfung durch eine befähigte Person
erdgedeckte Behälter
Epoxidharz-Beschichtung
Äußere Prüfung
2-jährige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person
Innere Prüfung
10-jährige Prüfung durch ZÜS (TÜV oder Dekra)
Prüfung Rohrleitung
10-jährige Prüfung durch eine befähigte Person
erdgedeckte Behälter
Epoxidharz-Beschichtung
mit KKS-Anlage
Äußere Prüfung + Prüfung KKS-Anlage
2-jährige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person
Innere Prüfung
10-jährige Prüfung durch ZÜS (TÜV oder Dekra)
Prüfung Rohrleitung
10-jährige Prüfung durch eine befähigte Person
Flüssiggaslagerbehälter zählen zu den überwachungspflichtigen Druckbehältern und müssen wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Zu den wichtigsten Grundlagen der geforderten Prüfungen gehören das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie technische Regeln (u.a. die TRF und TÜV-Merkblätter)
Grundlegend wird zwischen oberirdischer- und erdgedeckter Aufstellung/Einlagerung unterschieden:
Abhängig vom verwendeten Schutzsystem (z.B. Behälter mit Epoxidharzbeschichtung) bei ergedeckten Behältern definiert sich der Prüfumfang:
Wiederkehrende äußere Prüfungen sind alle 2 Jahre und innere Prüfungen alle 5 bzw. 10 Jahre auszuführen. Rohrleitungsprüfungen sind wiederkehrend im Abstand von 10 Jahren auszuführen. Bei gewerblicher Nutzung können andere Prüfintervalle gefordert sein.
Das Befüllen von Flüssiggasversorgungsanlagen mit Flüssiggas in nur dann zulässig, wenn alle Prüfdokumente nachgewiesen werden können.
Unsere Empfehlung: Full-Service-Vereinbarung mit ROEBEN GAS. Wir halten alle Termine sachgerecht und auf der Grundlage aller Vorschriften nach und veranlassen alle wiederkehrenden Prüfungen.
Unsere langjährige Erfahrung in dieser Branche und sehr viele erfolgreich abgeschlossenen Projekte zeichnen uns als einen zuverlässigen Lieferanten für Flüssiggas und Flüssiggasversorgungsanlagen aus. Unser Liefergebiet erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet. Wenn Sie sich für unser Team entscheiden, werden Sie von unserer Kompetenz, unserer Leistungsstärke und unserer Fairness profitieren. Sie können darauf vertrauen, dass wir gemeinsam mit Ihnen die richtige Produktauswahl für Ihre Vorhaben vornehmen werden.
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